(1) Die Polizei soll regelmäßigen Dialog mit zivilgesellschaftlichen Gruppen und Organisationen pflegen, um das Vertrauen in die Polizeiarbeit zu stärken und konstruktives Feedback zu erhalten. (2) Es können Beiräte oder Beratungsgremien eingerichtet werden, die die Polizeiarbeit begleiten und Empfehlungen aussprechen.