(1) Wer einen Rettungswagen oder Notarztfahrzeug während eines Einsatzes absichtlich blockiert oder in irgendeiner Weise behindert, wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr bestraft, abhängig von der Schwere des Vorfalls. (2) Wer physische Gewalt gegen das Personal eines Rettungswagens anwendet, wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren bestraft.